Produktbezogener Umweltschutz & EG-Konformitätserklärung

Produktbezogener Umweltschutz & EG-Konformitätserklärung

REACH

Die europäische Chemikalienverordnung REACH steht für die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien.

Als umweltbewusstes Unternehmen nimmt Weidmüller seine Verantwortung für die Kommunikation innerhalb der Lieferkette und für den gesamten Informationsfluss innerhalb der REACH-Verordnung 1907/2006 wahr.

Die Informationspflicht nach REACH-Artikel 33 für Stoffe in Erzeugnissen gilt nur für sogenannte besorgniserregende Stoffe (Substances of very high concern – SVHC). Welche Stoffe dieses im Einzelnen sind, entscheidet die Europäische Chemikalienagentur ECHA (vgl. REACH Art. 59). Die jeweils aktuelle Version der Kandidatenliste ist auf der Webseite der ECHA einsehbar.

Basierend auf den bisherigen Auskünften unserer Lieferanten, befinden sich SVHC-Stoffe, oberhalb deklarationspflichtiger Grenzwerte aus Art. 33 in einigen Weidmüller Produkten. Potenziell können sich für Weidmüller Produkte weitere Deklarationspflichten aus Art. 33 ergeben, beispielsweise durch die Bekanntgabe neuer SVHC-Stoffe in der Kandidatenliste. Sobald sich die Verpflichtung zur Deklaration von SVHC-Stoffen in weiteren Weidmüller Produkten ergibt, werden Informationen über betroffene Produkte und darin enthaltenen SVHC Substanzen im Online Katalog in den Merkmalen des jeweiligen Produkts publiziert.

Sollten Sie das jeweilige Produkt dort nicht identifizieren können oder haben Sie weitere Fragen zu dem Thema, können Sie sich gerne unter Angabe der Artikelnummer an unser Team (green-compliance@weidmueller.com ) wenden.

RoHS

Die Einschränkung von Blei und neun weiteren potenziell gefährdenden Stoffen, die in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden, ist durch die EU-Richtlinie RoHS festgelegt.

Als werteorientiertes Unternehmen ist sich Weidmüller seiner Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Gesellschaft und Umwelt bewusst. Daher ist es für Weidmüller eine Selbstverständlichkeit, im Rahmen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU seine Verantwortung wahrzunehmen.
Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Inhalte der Richtlinie.

Am 21. Juli 2011 ist die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (sog. RoHS-Richtlinie) in Kraft getreten. Die Richtlinie wird in Deutschland durch eine eigenständige Verordnung, die Verordnung zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung – ElektroStoffV), umgesetzt, die eine Anpassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes notwendig macht. Die RoHS-Direktive unterliegt einem fortwährenden Reevaluierungszyklus. Das bedeutet konkret, dass alle vier Jahre neue Substanzen verboten bzw. Ausnahmeregelungen entfallen oder neu aufgenommen werden können. Im Juli 2019 hat eine Erweiterung des Anhang II der Richtlinie über den Änderungsantrag (EU)2015/863 stattgefunden. Die Liste der regulierten Stoffe wurde um vier so genannte Weichmacher erweitert. Der ursprüngliche Name der Richtlinie 2011/65/EU bleibt jedoch bestehen.

Unter die Direktive fallen folgende Substanzen aus Elektroprodukten:

  • Blei (Pb)
  • Quecksilber (Hg)
  • Cadmium (Cd)
  • sechswertiges Chrome (Cr (VI))
  • Polybrominiertes Biphenyl (PBB)
  • Polybromierter Diphenylehter (PBDE)
  • Bis(2-Ethylhexyl) phthalate (DEHP)
  • Benzyl butyl phthalate (BBP)
  • Dibutyl phthalate (DBP)
  • Diisobutyl phthalate (DIBP)

Aufgrund der Tatsache, dass sich nicht alle Stoffe problemlos aus elektrischen und elektronischen Produkten substituieren lassen, findet sich im Annex III der Direktive ein Ausnahmekatalog. Diese Ausnahmen gelten zeitlich befristet, materialübergreifend oder applikationsabhängig.

Sollten Sie Produkt bezogene Zertifikate benötigen oder haben Sie weitere Fragen zu dem Thema, können Sie sich gerne unter Angabe der Artikelnummer an unser Team (green-compliance@weidmueller.com ) wenden.

China RoHS

Unter der Federführung des chinesischen Ministeriums MIIT wurde am 21. Januar 2016 die neue China RoHS Richtlinie (SJ/T 11364-2014) veröffentlicht. Weidmüller Produkte unterliegen auch zum Teil dieser Richtlinie. Die neue Richtlinie ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten und ersetzt damit die bisherige China RoHS aus dem Jahre 2006 (SJ/T 11364-2006).

Unter diese Direktive fallen folgende Substanzen und deren Verbindungen. Diese sind inklusive der anzuwendenden Grenzwerte bisher analog zur EU-RoHS Richtlinie.

Blei (Pb): 0,1 %

Quecksilber (Hg): 0,1 %

Cadmium (Cd): 0,1 %

Sechswertiges Chrom (Cr (VI)): 0,1 %

Polybromierte Biphenyle (PBB): 0,1 %

Polybromierte Diphenylether (PBDE): 0,1 %