Für die Energiewende steigt die Zahl von E-Fahrzeugen, Wärmepumpen und Solaranlagen stark an, was das Stromnetz belastet. Um eine Netzstabilität zu gewährleisten gilt, seit dem 1. Januar 2024, der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den Netzanschluss. Ein Anschluss von Ladeeinrichtungen und oder Wärmepumpen darf laut §14a EnWG nicht mehr abgelehnt werden.
Der Netzbetreiber kann jedoch steuerbare Verbrauchseinrichtungen bei drohender Überlastung für bis zu zwei Stunden täglich drosseln. Eine Mindestleistung bleibt dementsprechend stets verfügbar. Die Digitalisierung der Niederspannungsnetze nach §14a Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist dafür essenziell für ein stabiles Netz.
Die Umsetzung des §14a des EnWG´s können nach Region und Stadtwerke abweichen. Diese Informationen müssen zur Umsetzung vorliegen und unterscheiden sich in eine Ausführung mit Schaltbaren Relais oder das Auflegen der Steuerleitung auf Reihenklemmen mit Längstrennung.
Relaisblock: Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen erfolgt die Ansteuerung in Anlehnung an den FNN-Impuls zur Relaisbelegung von §14a EnWG-Anlagen über verschiedene Relaisausgänge. Der Klemmblock für den Übergabepunkt ist dabei optional je nach Anforderungen der jeweiligen TAB.
Klemmblock: Die 8 Adern der Steuerleitung werden über Klemmen mit Längstrennung geführt. Zusätzlich wird ein Klemmblock am Übergabepunkt für den spätere Anschluss der Steuerbox gefordert.
Für einige technischen Anschlussbedingungen aus dem deutschsprachigen Raum bieten wir vorkonfektionierte Klemmleisten nach der jeweiligen TAB an. Eine Übersicht dieser Leisten finden Sie hier:
Der ConnectorGuide zeigt Ihnen eine repräsentative Auswahl an Produkten speziell für Smart Meter Anwendungen. Die Übersicht zeigt die Anwendung wie Sie sie kennen. Fahren Sie mit dem Cursor über die Markierungen, um mehr Informationen über die Anschlusstechnik für Baugruppen und Komponenten zu erhalten. Ab hier sind es nur noch wenige Klicks bis zu Ihrem Wunschprodukt:
Ein Smart Meter ist ein intelligentes Strommessgerät, das den Energieverbrauch digital erfasst, speichert und über Kommunikationsschnittstellen an Energieversorger oder andere Systeme übermittelt. Es ermöglicht eine transparente und effiziente Energieverwaltung.
In Deutschland regelt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die Einführung und den Betrieb von Smart Metern. Es verpflichtet Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zur Ausstattung bestimmter Verbrauchergruppen mit intelligenten Messsystemen.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem modernen Messeinrichtung (mME) und einem Smart Meter Gateway (SMGW), das für die Kommunikation mit externen Systemen zuständig ist.
Smart Meter verfügen in der Regel über folgende Anschlusstechnologien:
Der Anschluss erfolgt über genormte Klemmen (z. B. Weidmüller-Klemmen) im Zählerschrank. Die Verdrahtung muss den aktuellen Vorschriften (DIN VDE 0100) entsprechen.
Der Zählerschrank muss nach DIN VDE 0603-1 und VDE-AR-N 4101 ausgestattet sein.
Die Datenübertragung erfolgt über das Smart Meter Gateway. Gängige Protokolle sind:
Ja, viele Smart Meter unterstützen offene Schnittstellen wie KNX, Modbus oder BACnet, die eine Integration in Smart-Home-Systeme ermöglichen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente zur Umsetzung des §14a EnWG und rund um das Thema Smart Metering. Laden Sie technische Unterlagen zu den Relaisblöcken und Klemmblöcken, den Anforderungen des §14a EnWG sowie unserem Produktsortiment herunter.
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Schwarzkopf, Michael
Sales Engineer Device & Field Connectivity